Benjamin Rauer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zu Beginn muss ich sagen: Die FDP zitiert mich in ihrem Antrag richtig, und ich stehe fest zu dem, was ich in meiner Rede in der vergangenen Plenarwoche gesagt habe, wo Sie Teile des jetzigen Antrags zur Geldkarte schon einmal gestellt haben. Die freie Mittelverwendung der Leistungen für Bedürftige darf von staatlicher Seite nicht mit fragwürdigen Auflagen eingeschränkt werden. Wenn wir in NRW eine Geldkarte in Betracht ziehen, werden wir sie so einführen, dass die tägliche Arbeit in den Einrichtungen entlastet wird, aber die schutzsuchenden Menschen nicht entrechtet werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

In diesem Antrag werden wieder Fakten ignoriert. Die Menschen kommen zu uns, um Schutz und Sicherheit zu finden, und sicherlich nicht wegen den wenigen Euro Bargeld in der Woche für die persönlichen Bedarfe. Hören Sie bitte auf, hier weiterhin die Mär von Pull-Faktoren zu erzählen und damit geflüchtete Menschen in ein falsches Licht zu stellen!

Bei einer Sache sollten wir Demokrat*innen doch immer einig sein: Asylrecht ist ein Menschenrecht, und jeder Mensch hat in Deutschland das Recht, einen Asylantrag zu stellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mit der Eins-zu-eins-Anrechnung werden die Kommunen entlastet, und die Landesregierung übernimmt weitere Verantwortung für die Unterbringung der geflüchteten Menschen.

Bereits Ende September hat das Ministerium im Integrationsausschuss mitgeteilt, dass es bis Anfang nächsten Jahres 3.000 neue Plätze schaffen wird. Das Chancenministerium arbeitet mit Hochdruck daran, die Kapazitäten NRW-weit zu erhöhen. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, dass eine menschenwürdige Unterbringung immer an erster Stelle stehen muss. Denn auch in der Landesunterbringung sollen die Menschen nicht in Hallen untergebracht werden, so wie es 2015 und 2016 gewesen ist. Damals wurden die betroffenen Kommunen vor riesige Hürden mit einem hohen Arbeitsaufwand und mit sehr kurzen Vorlaufzeiten gestellt.

Geflüchtete Menschen können sich viel schneller und besser integrieren, wenn sie in den Kommunen angekommen sind, da ihre Teilhabechancen dort viel höher sind. Das sage nicht nur ich, sondern das sagt auch der Flüchtlingsrat NRW in seiner Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung zur Änderung des FlüAG, worüber wir heute noch in einer zweiten Lesung beraten.

Vor allem Familien und Kinder können in den Kommunen schnelleren Anschluss und somit auch Zugang zu Sprache finden.

Es gibt für jede Bezirksregierung eine Zentrale Ausländerbehörde, ZAB. Diese werden vom Land mit insgesamt 47 Millionen Euro ausgestattet. Sie glauben aber doch nicht ernsthaft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass ein weiterer Ausbau der ZAB zu einer höheren Abschiebequote führt.

(Marc Lürbke [FDP]: Doch!)

Es wäre wirklich nützlich, wenn Herr Joachim Stamp zum Migrationsabkommen nun endlich Ergebnisse präsentieren würde.

(Beifall von den GRÜNEN)

Außerdem möchte ich Sie ausdrücklich bitten: Wenn Sie Kenntnis darüber haben, dass ein Antrag an eine ZAB wegen geringer personeller oder materieller Ausstattung der ZAB abgelehnt wird, schalten Sie zur Aufklärung das Ministerium ein!

Wir finden in diesem Antrag ein Sammelsurium verschiedener Forderungen der FDP, die Sie in den vergangenen Monaten teilweise schon in anderen Anträgen verfasst hatten und von uns abgelehnt werden mussten. Recht geben möchte ich Ihnen allerdings darin, dass es endlich eine höhere und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen geben muss.

Da Sie eine direkte Abstimmung und keine weitere Beratung zu Ihrem Antrag beantragt haben, lehnen wir diesen Antrag der FDP ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, Dietmar Panske [CDU] und Christina Schulze Föcking [CDU])