Benjamin Rauer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seit Beginn des Angriffskriegs von Putin auf die Ukraine sind 222.000 Menschen aus der Ukraine nach NRW gekommen. Zusätzlich haben seit Anfang des Jahres ca. 31.000 Asylsuchende bei uns Schutz gefunden.

All diesen Schutzsuchenden wollen wir angemessene und gesetzeskonforme Schutzräume zur Verfügung stellen: ein einfaches Bett, einen Waschraum, medizinische Grundversorgung, Frühstück, eine warme Mahlzeit sowie soziale Beratung und Betreuung.

In Zeiten, in denen weltweit Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Bomben, Ausbeutung, Folter, Verfolgung und Tod sind, ist es von entscheidender Bedeutung, eine verantwortungsvolle und menschliche Herangehensweise zu finden. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz bildet dafür eine Grundlage, die es uns ermöglicht, unsere humanitären Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Stabilität und Integration in unserem Land zu gewährleisten.

Mein großer Dank gilt den Kommunen für die bisherige gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz, auch wenn das Finden von gemeinsamen Lösungen nicht immer ganz einfach ist.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Durch die Gesetzesänderung wird eine stärkere Akzeptanz von Landeseinrichtungen insbesondere dadurch erreicht, dass die Zahl der aktiven Plätze in den Landeseinrichtungen zu 100 % auf die Aufnahmequote der Gemeinden angerechnet wird.

Ich bin mir sicher, dass die Erhöhung von prozentualen Anrechnungen auf die Aufnahmeverpflichtungen gegenüber den Städten und Gemeinden dazu beitragen wird, die Zusammenarbeit von Land und Kommunen auf der Suche nach mehr und langfristigen Unterbringungsplätzen in den Landeseinrichtungen zu stärken.

Durch die Gesetzesänderung werden die Städte und Gemeinden in Form von zusätzlichen Unterbringungsplätzen in Landeseinrichtungen insgesamt entlastet.

Wir brauchen auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit Kommunen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, denn auch die Landeseinrichtungen stehen nun mal auf Gebieten der Kommunen. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit und räumt der Kooperation zwischen Landesregierung und den Kommunen einen hohen Stellenwert ein.

Durch diese Gesetzesänderung rechnet die Landesregierung 100 % der Aufnahmeplätze auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen an. Bislang waren es – wir haben es schon gehört – 50 % bzw. 70 %.

Wir als Zukunftskoalition NRW stehen konsequent für Menschenrechte ein und haben den Anspruch, die Unterbringung der Geflüchteten Hand in Hand mit den Kommunen und dem Bund sicherzustellen. Das ist eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe für uns alle. In diesem Sinne übernimmt die Landesregierung Verantwortung und steht dazu, die Kommunen durch die Gesetzesänderung zu entlasten.

Ich gehe davon aus, dass dies im Sinne aller demokratischen Fraktionen ist und wir dieser Gesetzesänderung im Fachausschuss geschlossen zustimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)