Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! In diesem Antrag macht die AfD wiederholt Stimmung gegen bulgarische und rumänische Mitbürgerinnen. Die AfD unterstellt den Personen, dass sie vornehmlich das Ziel haben, das deutsche Sozialsystem und das deutsche Krankenversicherungssystem auszunutzen.

Im Rahmen dieses Generalverdachts kritisiert die AfD, dass die Clearingstellen die Ausländerbehörden nicht über Personen ohne Krankenversicherung informieren. Die Aufgabe der Clearingstellen ist sicher nicht, persönliche Daten von Menschen an die Ausländerbehörden zu übermitteln, um deren Aufenthalt zu hinterfragen.

Die Mitarbeiter*innen in den Fachberatungsstellen wollen Menschen dabei unterstützen, ihren Versicherungsstatus zu klären. Aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit dürfen die Clearingstellen diese Daten auch gar nicht weitergeben. Nur in wenigen Fällen ist eine Datenmeldung zwischen öffentlichen Stellen überhaupt möglich.

Die Clearingstellen gibt es seit 2016. Sie haben einen hohen Stellenwert, da dort Menschen beraten und unterstützt werden, um ihnen einen Zugang in unser System der Gesundheitsversorgung zu öffnen. Es gibt Personen aus EU-Ländern, aus anderen Ländern oder auch viele Obdachlose mit einem ungeklärten Versicherungsstatus, die Probleme mit der medizinischen Versorgung haben, da unklar ist, wer die Kosten trägt.

Die Clearingstellen beraten nicht nur diese Menschen, sondern auch ehemals Privatversicherte, zum Beispiel Freiberufler, die beispielsweise durch Rückstände ihre Versicherung verloren haben.

Menschen ohne Krankenversicherung sollte es in Deutschland eigentlich nicht mehr geben; es gibt sie aber. Deshalb sind Clearingstellen ein so wichtiger Baustein in der sozialen Beratungslandschaft.

Herr Yüksel, im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen ist festgehalten, dass die neue Landesregierung die bestehenden Beratungsangebote der Clearingstellen weiter ausbauen will.

Das Ministerium hat bereits angekündigt, dass die Landesregierung zu dem Vorhaben bis Ende des Jahres ein Konzept erarbeiten wird. In diesem Zusammenhang werden auch Möglichkeiten eines ergänzenden Onlineangebots geprüft. Das finde ich großartig, denn es zeigt, wie ernst die schwarz-grüne Landesregierung dieses Thema nimmt.

Die AfD versucht mit diesem Antrag, gegen EU-Bürgerinnen zu hetzen, verschweigt aber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Weitergabe vertraulicher Daten eindeutig sind.

Aus meiner Arbeit als Sozialarbeiter kenne ich diese Rahmenbedingungen über vertrauliche Daten von Klientinnen. Ich will darauf aufmerksam machen, dass die Datenübermittlung gemäß Datenschutz-Grundverordnung untersagt ist und für bestimmte Berufsgruppen gemäß § 203 Strafgesetzbuch sogar strafbar sein kann. Das gilt unter anderem für Sozialarbeiter, Ärztinnen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Dieser Antrag dient einzig dazu, Menschen zu spalten und Menschen abzuwerten, indem ihnen ein kollektives Fehlverhalten vorgeworfen wird. Diesem Denken müssen wir Demokraten uns entschieden entgegenstellen, werden auch bei der Beratung im Integrationsausschuss eine klare Haltung zeigen und dort diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.